Gebühren und Provisionen
Bei Vertragsabschluss sind folgende Gebühren/Maklerprovisionen zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an die SIM Immobilien,
Schumacher Immobilien Management GmbH zu entrichten:
1. Bei An- und Verkauf von Liegenschaften:
- Bei Wohnimmobilien berechnen wir, sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer gegenüber, eine Provision von 3,57 % (inkl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.) des notariell vereinbarten Verkaufspreises.
- Bei gewerblichen Liegenschaften berechnen wir dem Käufer als auch dem Verkäufer gegenüber eine Provision von 5 % bei einem notariell vereinbarten Kaufpreis bis 1.000.000,00 Euro und darüber hinaus 3 % des notariell vereinbarten Verkaufspreises
2. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen:
- 5 % des Vertragswerts.
4. Bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung sind jeweils vom Mieter bzw. Pächter zu entrichten:
-
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren, beträgt die Provision 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren, beträgt die Provision 3 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von über 5 bis 10 Jahren beträgt die Provision 4 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahren beträgt die Provision 5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages durch die Ausübung des
Optionsrechtes werden folgende Provisionen fällig: - Bei Ausübung einer Option um weitere 3 Jahre von 1 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Ausübung einer Option um weitere 5 Jahre von 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
5. Bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung vom Vermieter zu entrichten:
- Generell ohne Berücksichtigung der Laufzeit 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
6. Bei privater Vermietung von Grundstücken sind vom Mieter und vom Vermieter zu entrichten:
- Bis 500,00 € mtl. Nettokaltmiete: 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Über 500,00 € mtl. Kaltmiete: 1,5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
7. Bei privater Vermietung von Objekten sind vom Mieter und vom Vermieter zu entrichten
- Bis 500,00 € mtl. Nettokaltmiete: 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Über 500,00 € mtl. Kaltmiete: 1,5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
Diese Preisliste ist gültig bis zum Erscheinen einer neuen Version. Anders lautende Absprachen haben ausschließlich in schriftlicher Form Gültigkeit.