• Schumacher Immobilien
    Gebühren & Provision

Gebühren und Provisionen

Bei Vertragsabschluss sind folgende Gebühren/Maklerprovisionen zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an die SIM Immobilien,
Schumacher Immobilien Management GmbH zu entrichten:

1. Bei An- und Verkauf von Liegenschaften:
  • Bei Wohnimmobilien berechnen wir, sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer gegenüber, eine Provision von 3,57% (inkl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.) des notariell vereinbarten Verkaufspreises.
  • Bei gewerblichen Liegenschaften berechnen wir dem Käufer als auch dem Verkäufer gegenüber eine Provision von 5% bei einem notariell vereinbarten Kaufpreis bis 1.000.000,00 Euro und darüber hinaus 3% des notariell vereinbarten Verkaufspreises
4. Bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung sind jeweils vom Mieter bzw. Pächter zu entrichten:
    1. bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren, beträgt die Provision 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
    2. bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren, beträgt die Provision 3 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
    3. bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von über 5 bis 10 Jahren beträgt die Provision 4 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
    4. bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahren beträgt die Provision 5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
    5. bei Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages durch die Ausübung des
      Optionsrechtes werden folgende Provisionen fällig:
    6. bei Ausübung einer Option um weitere 3 Jahre von 1 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
    7. bei Ausübung einer Option um weitere 5 Jahre von 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
5. Bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung vom Vermieter zu entrichten:
  • Generell ohne Berücksichtigung der Laufzeit 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
6. Bei privater Vermietung von Grundstücken sind vom Mieter und vom Vermieter zu entrichten:
  • bis 500,00 € mtl. Nettokaltmiete: 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
  • über 500,00 € mtl. Kaltmiete: 1,5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
7. Bei privater Vermietung von Objekten sind vom Mieter und vom Vermieter zu entrichten
  • bis 500,00 € mtl. Nettokaltmiete: 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
  • über 500,00 € mtl. Kaltmiete: 1,5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.

Diese Preisliste ist gültig bis zum Erscheinen einer neuen Version. Anders lautende Absprachen haben ausschließlich in schriftlicher Form Gültigkeit

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