Maklerprovision & Gebühren beim Immobilienverkauf – transparent erklärt | SIM-Immobilien Westerwald
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienverkauf im Westerwald, Rhein-Sieg-Kreis oder Raum Altenkirchen?
SIM-Immobilien erklärt Ihnen transparent, welche Kosten beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie entstehen und wie sich die Provision gesetzlich regelt.
Als regionaler Immobilienmakler begleiten wir Eigentümer und Käufer durch den gesamten Verkaufsprozess – von der Immobilienbewertung über die Vermarktung bis hin zum notariellen Kaufvertrag. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine klare, faire und nachvollziehbare Provisionsstruktur.
Welche Leistungen sind in der Maklerprovision enthalten?
Die Maklerprovision umfasst bei SIM-Immobilien weit mehr als nur die Vermittlung eines Käufers. Eigentümer profitieren von einem strukturierten Verkaufsprozess und umfassender Betreuung:
Ziel ist es, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen und gleichzeitig den Verkaufsprozess für Sie effizient und stressfrei zu gestalten.
Gebühren und Provisionen
Bei Vertragsabschluss sind folgende Gebühren/Maklerprovisionen zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer an die SIM Immobilien, Schumacher Immobilien Management GmbH zu entrichten:
1. Bei An- und Verkauf von Liegenschaften:
- Bei Wohnimmobilien berechnen wir, sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer gegenüber, eine Provision von 3,57 % (inkl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.) des notariell vereinbarten Verkaufspreises.
- Bei gewerblichen Liegenschaften berechnen wir dem Käufer als auch dem Verkäufer gegenüber eine Provision von 5 % bei einem notariell vereinbarten Kaufpreis bis 1.000.000,00 Euro und darüber hinaus 3 % des notariell vereinbarten Verkaufspreises
2. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen:
- 5 % des Vertragswerts.
3. Erbbaurecht, vom Grundstückswert ausgehend:
zahlen Grundstückseigentümer und der Erbbauberechtigte 3 %, zzgl. der gestzl. MwST.
4. Bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung sind jeweils vom Mieter bzw. Pächter zu entrichten:
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren, beträgt die Provision 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren, beträgt die Provision 3 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von über 5 bis 10 Jahren beträgt die Provision 4 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahren beträgt die Provision 5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Verlängerung der Laufzeit des Mietvertrages durch die Ausübung des Optionsrechtes werden folgende Provisionen fällig:
- Bei Ausübung einer Option um weitere 3 Jahre von 1 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Bei Ausübung einer Option um weitere 5 Jahre von 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
6. Bei privater Vermietung von Grundstücken sind vom Mieter und dem Vermieter zu entrichten:
- Bis 500,00 € mtl. Nettokaltmiete: 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Über 500,00 € mtl. Kaltmiete: 1,5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
6. Bei privater Vermietung von Objekten sind vom Mieter und dem Vermieter zu entrichten:
- Bis 500,00 € mtl. Nettokaltmiete: 2 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.
- Über 500,00 € mtl. Kaltmiete: 1,5 Nettokaltmieten zzgl. der zurzeit gültigen ges. MwSt.


